|
Das
Friedrich-Robbe-Institut ist eine öffentliche Schule in freier Trägerschaft.
Sie ist als "Schule für Geistigbehinderte" staatlich genehmigt. Wie
in der Satzung des Trägervereins verankert, werden Schüler ohne
Einschränkungen im Hinblick auf Nationalitäten, Weltanschauungen
oder sozialen Verhältnissen beschult.

Die
Schulgemeinschaft (klicken
um Bild zu vergrössern)
Die
Schule wird kollegial geführt. Alle Angelegenheiten der Schulleitung
werden von einem Leitungskreis, der "Schulleitungskonferenz" beraten,
beschlossen und verantwortet. In regelmässig stattfindenden Konferenzen
beraten Lehrer, Heilpädagogen, Therapeuten und die Schulärztin
gemeinsam medizinische, therapeutische und heilpädagogische Massnahmen
für die Schüler.
Das
Friedrich-Robbe-Institut wird nach dem "Hamburgischen Gesetz über
Schulen in freier Trägerschaft" finanziell gefördert. Nach diesem
Gesetz muss ein kleines Schulgeld erhoben werden.
Die
Aufnahme in der Schule erfolgt auf Antrag der Eltern, dem ein Aufnahmegespräch
vorausgeht.
Die
Eltern der Schüler haben sich im "Verein der Förderer des Friedrich-Robbe-Institut
e. V." organisiert. Ziel und Aufgabe dieses Vereins ist es, die heilpädagogische
Arbeit des Friedrich-Robbe-Institut zu unterstützen. Dies kann z.
B. durch Beschaffung von Finanzmitteln oder Durchführung öffentlicher
Veranstaltungen geschehen.
|